Rechtsprechung
OLG Hamm, 22.04.2015 - 27 W 46/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Amtslöschung wegen Vermögenslosigkeit
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 394
Voraussetzungen der Amtslöschung wegen Vermögenslosigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Arnsberg, 16.03.2015 - HRB 9851
- OLG Hamm, 22.04.2015 - 27 W 46/15
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 03.09.2014 - 27 W 109/14
Voraussetzungen der Amtslöschung wegen Vermögenslosigkeit
Auszug aus OLG Hamm, 22.04.2015 - 27 W 46/15
Wie der Senat bereits durch Beschluss vom 02.09.2014 - 27 W 109/14 - entschieden hat, rechtfertigen die vom Amtsgericht angeführten Gründe nicht die Zurückweisung der Anmeldung.So lag der zuvor zitierten Entscheidung des Senats (27 W 109/14) ein Sachverhalt zugrunde, wo nach allen vorliegenden Erkenntnissen kein verwertbares Aktivvermögen der Gesellschaft vorhanden war.
- OLG Düsseldorf, 27.03.2014 - 3 Wx 48/14
Handelsregistereintrag - Keine Beseitigung der Vollzugsreife durch Einwendungen …
Auszug aus OLG Hamm, 22.04.2015 - 27 W 46/15
Maßgeblich bleibt die Frage, ob ein Betrieb ohne weiteres Vermögen eingestellt ist (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2014, 723 f., Rn.14;… Keidel/Heinemann, a. a. O., Rn.9). - BFH, 02.07.1969 - I R 190/67
GmbH - Löschung im Handelsregister - Zustellung eines Steuerbescheids - …
Auszug aus OLG Hamm, 22.04.2015 - 27 W 46/15
So wird auch in Ziffer 2. der Entscheidungsgründe in der vom Amtsgericht zitierten Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 02.07.1969 - I R 190/67 - gerade darauf verwiesen, dass das Finanzamt in bestimmten Fallkonstellationen die Neubestellung eines Liquidators zu beantragen haben wird (…siehe hierzu auch die weitergehenden Ausführungen in Keidel/Heinemann, a. a. O., Rn.39).
- OLG Düsseldorf, 01.02.2017 - 3 Wx 300/16
Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Handelsregisters; …
Hingegen meint das OLG Hamm, ein nicht abgeschlossenes Besteuerungsverfahren stehe zwar - da die Voraussetzung fehlenden verwertbaren Aktivvermögens erfüllt sei und unabhängig von der steuerrechtlichen Beurteilung des Fortbestandes der Gesellschaft - einer Löschung wegen Vermögenslosigkeit nach § 394 FamFG nicht entgegen (Beschlüsse vom 3. September 2014 in Sachen 27 W 109/14 und vom 22. April 2015 in Sachen 27 W 46/15), wohl aber dem Vollzug eines Eintragungsantrages mit dem hier verfahrensgegenständlichen Inhalt (NJW-RR 2015, 1134 und 1450 f), weil die Gesellschaft durch ihre Löschung gleichsam einem laufenden Steuerverfahren entzogen würde; die amtswegige Löschung einer vermögenslosen Gesellschaft beruhe auf anderen Wertungen und habe andere Voraussetzungen als eine Löschung auf Betreiben der Liquidatoren einer Gesellschaft. - OLG Hamm, 01.07.2015 - 27 W 71/15
Beendigung der Liquidation bei Anhängigkeit eines Steuerverfahrens
Die Liquidation ist i. S. v. § 74 I GmbHG noch nicht beendet, wenn ein die Gesellschaft betreffendes Steuerverfahren noch nicht abgeschlossen ist (Abgrenzung zu den Fällen des § 394 FamFG und Senat, Beschluss vom 03.09.2014, 27 W 109/14; Beschluss vom 21.04.2015, 27 W 46/15). - OLG Hamm, 29.07.2015 - 27 W 50/15
Zeitpunkt der Beendigung der Liquidation einer GmbH im Hinblick auf die noch …
Die Liquidation ist i. S. v. § 74 I GmbHG noch nicht beendet, wenn ein die Gesellschaft betreffendes Steuerverfahren noch nicht abgeschlossen und ihr noch ein Steuerbescheid zuzustellen ist (Abgrenzung zu den Fällen des § 394 FamFG und Senat, Beschluss vom 03.09.2014, 27 W 109/14; Beschluss vom 21.04.2015, 27 W 46/15). - OLG Düsseldorf, 13.08.2019 - 3 Wx 80/17
Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Registergerichts
Hingegen meint das OLG Hamm, ein nicht abgeschlossenes Besteuerungsverfahren stehe zwar - da die Voraussetzung fehlenden verwertbaren Aktivvermögens erfüllt sei und unabhängig von der steuerrechtlichen Beurteilung des Fortbestandes der Gesellschaft - einer Löschung wegen Vermögenslosigkeit nach § 394 FamFG nicht entgegen (Beschlüsse vom 3. September 2014 in Sachen 27 W 109/14 und vom 22. April 2015 in Sachen 27 W 46/15), wohl aber dem Vollzug eines Eintragungsantrages mit dem hier verfahrensgegenständlichen Inhalt (NJW-RR 2015, 1134 und 1450 f), weil die Gesellschaft durch ihre Löschung gleichsam einem laufenden Steuerverfahren entzogen würde; die amtswegige Löschung einer vermögenslosen Gesellschaft beruhe auf anderen Wertungen und habe andere Voraussetzungen als eine Löschung auf Betreiben der Liquidatoren einer Gesellschaft.